Schadensgutachten
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Wir befassen uns ausschließlich mit der Begutachtung von Schäden an Sportbooten in den Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz.
Schadensgutachten durch Unfall, Diebstahl, Brand, Grundberührung und sonstiges an Sportbooten mit verschiedensten Motorisierungen werden von uns fachlich, schnell und unparteiisch durchgeführt.
Unsere Auftraggeber sind Versicherungsgesellschaften, Banken oder private Kunden.
Die von uns erstellten Gutachten werden generell in schriftlicher Form erstellt und umfassen folgende Punkte.
- Auftragsdatum, Auftraggeber, Auftragsgrund
- Besichtigungstermin, Besichtigungstort,Besichtigungszustand
- die komplette Erfassung aller Daten, Maße und den derzeitigen Zustand sowie die jeweilige Ausstattung des Sportbootes
- Schadenstag, Schadensort, Schadenshergang, Schadensgegner, evtl. Schadensursache
- Hinweise zum Schaden
- Reparaturkalkulation
- Bilddokumentation
- Hinweise zur Instandsetzung
- Feststellung des Zeitwert oder des Wiederbeschaffungswertes
- Zusammenfassung
- Schlusswort
Die Ermittlung der Schadenursache wird fast ausschließlich nur von Versicherungsgesellschaften beauftragt, die wir dann genauestens recherchieren und beweisen.
Wir gestalten unsere Gutachten sortiert, übersichtlich und funktionell.
Alle von uns erarbeiteten Gutachten sind unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Auf Grund unserer Tätigkeit als renommierter Reparaturfachbetrieb für Sportboote haben wir alle Voraussetzungen, um Schäden und notwendige Arbeitsleistungen an Sportbooten objektiv und sachlich einzuschätzen.
Wichtig ist, dass bei einer Kalkulation eventuelle Folgeschäden einbezogen werden, um weitere Überraschungen und erhöhte Kosten auszuschließen.
Auf Grund unserer Qualifikation werden wir oftmals beauftragt, die weitere Reparatur zu überwachen.
Gut zu wissen
Haftpflichtschaden:
Im Fall eines Unfalls hat der Geschädigte immer das Recht auf Wahl eines Gutachters. Bei eindeutiger Schuldzuweisung muss die Versicherungsgesellschaft des Unfall- oder Schadenverursachers die Kosten übernehmen.
Kaskoschaden:
Ihre Versicherungsgesellschaft hat das Recht auf Wahl eines Gutachters

